- Gesetzlicher Auftrag zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange der Mitglieder.
- Identität von Eigentümern und Kunden, d.h. die Vereinigung von Kapitalgeber und Leistungsbezieher in einer Person.
- Demokratische Willensbildung und Kontrolle, die trotzdem lösungsorientiert und individuell innerhalb des gesetzlichen Rahmens ausgestaltet werden können.
- Umfassende genossenschaftliche Prüfung und Beratung, die sicherstellt, dass das Unternehmen kooperativ und wirtschaftlich stabil bleibt.
- Pflichtmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der als unabhängige externe Instanz die Genossenschaft im Hinblick auf den Unternehmenszweck, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (Mitgliederförderung) prüft – zum Schutz der Mitglieder.
- Erzielte Gewinne werden thesauriert oder als Dividende ausgeschüttet. Sie können aber auch als Rückvergütung, die Betriebsausgabe ist und damit steuermindernd, an die Mitglieder ausgeschüttet werden.
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