Bereits im Mittelalter gab es erfolgreiche kommunale Kooperationen

Dr. Helge Braun MdB, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung
Städtebund der Hanse ging bei der Zusammenarbeit weit über Handelsfragen hinaus - Einbindung der Bürger, privatwirtschaftlicher Unternehmen oder gemeinnütziger Genossenschaften bieten eine Entwicklungsperspektive für die Zukunft.
Die Städte und Gemeinden erfüllen für ihre Bürger ein breites Aufgabenspektrum, welches von den Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge bis hin zu den freiwilligen Leistungen im Bereich des Kultur- und Sozialangebotes reicht. Aufgrund vielfältiger Faktoren verändert sich dieses Aufgabenspektrum ständig. Die grenzüberschreitende gemeinsame Aufgabenerfüllung kann ein Instrument der Gebietskörperschaften sein, sich diesen Veränderungen zu stellen.
Einer der wichtigsten Einflüsse auf die Organisationsstruktur der Kommunen, gerade im Bereich der Daseinsvorsorge, ist der demographische Wandel. Die altersbedingte Änderung der Gesellschaftsstruktur betrifft nicht nur Gemeinden in wirtschaftlich und strukturell schwächeren Gebieten, hiervon sind auch die Metropolen und sie umgebende Ballungsräume betroffen.
Eine Vielzahl von kulturellen Einrichtungen wie Theater, Volkshochschulen, Museen sowie Sport- und Freizeitanlagen werden in der Regel von den Oberzentren bezahlt. Die Bürger der Umlandgemeinden kommen in den Genuss des breiten Angebotes, ohne dass sie neben den Nutzungsgebühren am Bestand der Einrichtungen beteiligt werden. Aus dem Nebeneinander muss ein Miteinander werden. Die Leistungserbringung kommunaler Einrichtungen wird seit den 1990er Jahren immer stärker unter den Gesichtspunkten der Effektivität und Effizienz betrachtet.
Kooperationen zwischen Städte und Gemeinden, vor allem bei standardisierten Leistungen und Prozessen, können dazu führen, dass die notwendigen Organisationsgrößen erreicht werden. Bereits seit einigen Jahren ist bei den Kommunen eine erhebliche Unterdeckung der kommunalen Finanzen zu beobachten. Was anfangs noch als konjunkturelle Schieflage gesehen wurde, kann längst als strukturelles Problem identifiziert werden.
Bei den Bemühungen der Kommunen diese Schieflage zu beheben, sind die Kommunen vielerorts bereits an ihre Grenzen gelangt. Die Handlungsspielräume der Kommunen bei Veräußerungen und Kreditaufnahmen sind ausgereizt. Notwendige Gebührenerhöhungen sind praktisch schwer durchsetzbar. Die Kooperation mit Nachbarkommunen wird in dieser Situation von vielen als sinnvoller Lösungsansatz verstanden.
Die Geschichte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden geht weit in die Vergangenheit zurück. Als eine der erfolgreichsten Beispiele kann der Städtebund der Hanse angesehen werden. So entstand bereits im 14. Jahrhundert eine Organisationsform, die weit über Handelsfragen hinaus ging. Durch die Industrialisierung und den Einzug der Moderne in die deutschen Großstädte wurden Kooperationen ohne rechtliche Grundlagen selbstverständlich. So wurden etwa Zweckverbände für den Aufbau und Erhalt der kommunalen Infrastruktur, wie etwa Wasser- und Abwasserzweckverbände, gegründet.
Anfang des 19. Jahrhunderts entstanden auf gesetzlicher Grundlage Schul-, Fürsorge- und Wohnungsbauverbände. Ein Beispiel von besonderer Bedeutung ist der im Jahr 1911 entstandener Zweckverband Berlin, welcher die siedlungsstrukturelle Entwicklung der Metropole koordinieren sollte. Wenig später, im Jahr 1920 wurde der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVG) gegründet, um die Ruhrkohleproduktion durch Ansiedlung von Bergarbeitern und weiteren Arbeitskräften voranzubringen. Diese Beispiele zeigen sehr wohl, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nicht dem aktuellen Zeitgeistes geschuldet ist, sondern ohne diese Organisationsformen als Interkommunale Zusammenarbeit zu bezeichnen, bereits seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert wird. Die klassische Daseinsvorsorge, die in größeren Städten von kommunalen Unternehmen übernommen wird, kann mindestens ebenso durch Kooperationen effizienter und effektiver erledigt werden. Noch sind allerdings Ressentiments vorhanden, obwohl bereits viele positive Beispiele aufzeigen, dass miteinander gelingen kann, wozu einzelne Städte und Gemeinden nicht in der Lage sind.
Als ein Beispiel für die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit kann die Erfüllung des Sicherstellungsauftrag der medizinischen Versorgung – gerade auf dem Lande - benannt werden. Bürokratische Komplexität, finanzielle und personelle Restriktionen der öffentlichen Krankenhäuser sowie die Möglichkeit, durch andere Organisationsformen einen höheren Effizienzgrad zu erreichen, können dazu führen, dass im Entscheidungsprozess über die Festlegung der künftigen Organisationsform, neben der Interkommunalen Zusammenarbeit, auch weitere Betriebsformen wie öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP), die Einbeziehung der unterschiedlichen Facetten des bürgerschaftlichen Engagements oder die Privatisierung der Leistungserbringung als alternative Instrumente zur Verfügung stehen.
Die jeweilige Kooperationsform sollte werturteilsfrei und unter der Berücksichtigung der vorliegenden Situation gewählt werden. Auch hybride Formen wie etwa die Einbindung der Bürger, privatwirtschaftlicher Unternehmen oder gemeinnütziger Genossenschaften bieten eine Entwicklungsperspektive für die Zukunft. Abschließend kann festhalten werden, dass in weiten Teilen der kommunalen Verwaltung die Potentiale der Kooperationen noch nicht einmal ansatzweise ausgeschöpft wurden und dass diese Formen, in den künftigen Entscheidungsprozessen der Kommunalpolitik, eine weit größere Rolle als bisher einnehmen muss und wird. In diesem Sinne wünsche ich den Gästen und Veranstaltern einen gelungen Kongressverlauf.
Autor: Dr. Helge Braun MdB, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung


